ORTSKERNFEST
Nach der erfolgreichen Rückkehr des traditionellen Ortskernfest in 2024 geht es nun im geplanten 2-Jahres-Rhythus weiter. Das bedeutet: in 2026 trifft sich Weiterstadt erneut zum gemeinsamen Reden, Tanzen, Feiern und Zusammensein beim Ortskernfest 2026.

Am 19. und 20. Juni, an bewährter Stelle auf dem Marktplatz am Medienschiff, gibt es also wieder ein Stadtfest für alle, egal ob groß oder klein, alt oder jung.
Live-Musik, Leckeres vom Grill inkl. der legendären Ortskernpfanne, Alkoholfreie Getränke, Bier, Cocktails, Wein, Waffeln, Brezeln, Eis, Pommes, Kaffee und Kuchen, Kinderschminken (nur Samstag), Hüpfburg (nur Samstag), Ortskernlauf u.v.m. Die Gelegenheit zum Zusammenkommen, Plaudern und Feiern. Seid dabei!
Freitag, 19. Juni 2026
| 17:00 Uhr | Beginn |
| 18:00 Uhr | Offizielle Eröffnung und Faßbieranstich mit Schirmherr Vize-Landrat Lutz Köhler, Bürgermeister Niklas Gehnich & der Darmstädter Brauerei |
| 18:30 Uhr | Live-Musik - Downtown Six |
| 22:00 Uhr | Live-Musik - Les Clochards |
| 02:00 Uhr | Ende |
Samstag, 20. Juni 2026
| 14:00 Uhr | Beginn |
| Spiel&Spaß für Kinder (Hüpfburg und Kinderschminken) sowie Kaffee und Kuchen für Eltern und Großeltern | |
| 16:00 Uhr | Ortskernlauf (Stadtlauf) |
| 17:00 Uhr | Live-Musik des Symphonischen Blasorchesters der Musikabteilung der SGW |
| 21:00 Uhr | DJ Ahmad |
| 22:00 Uhr | Fußball-WM Public Viewing. Deutschland - Elfenbeinküste |
| 01:00 Uhr | Ende |
ORTSKERNLAUF
Freizeit bedeutet für uns: Sport, Musik und Geselligkeit. Musik und Geselligkeit durften wir schon beim Ortskernfest 2024 erleben, nun soll auch der Sport seinen Platz bekommen.
Aus diesem Grund bieten wir beim Ortskernfest 2026 in diesem Jahr erstmalig die Gelegenheit zum ORTSKERNLAUF an, ein Stadtlauf für jung und alt, groß und klein. Organisiert durch die Abt. Leichtathletik und auf einer "Jedermann"-Strecke rund um das Bürgerzentrum kann sich in unterschiedlichen Altersklassen jeder sportlich betätigen, bevor es zum geselligen Teil kommt.
Veranstaltungsinformationen
Datum: Samstag, 20. Juni 2026
Veranstalter: Sportgemeinde 1886 e.V. Weiterstadt
Veranstaltungsort: Marktplatz Weiterstadt
Melden & Meldegebühren
- Bitte nutzt zur Anmeldung unser Online-Meldeportal Link folgt
- Dort findet ihr auch unsere Meldegebühren.
Bitte zeigt bei der Abholung der Startnummer die E-Mail mit der Meldebestätigung vor.
Startzeiten & Streckenlängen
- Lauf 1: 16:00 Uhr Bambinilauf – U6 ca. 400 m (1 Runde)
Kinder M/W Jahrgänge 2021 und jünger - Lauf 2: 16:10 Uhr Kinderlauf 1 – U8 ca. 400 m (1 Runde)
Kinder M/W Jahrgang 2019 und 2020 - Lauf 3: 16:20 Uhr Kinderlauf 2 – U10 ca. 800m (2 Runden)
Kinder M/W U10 2017+2018 - Lauf 4: 16:30 Uhr Schülerlauf 1 – U12 ca. 800m (2 Runden)
Kinder M/W U12 2015+2016 - Lauf 5: 16:40 Uhr Schülerlauf 2 – U14 ca. 800m (2 Runden)
Jugend M/W U14 2013+2014 - Lauf 6: 16:50 Uhr Jugendlauf 1 – U16 und U18 ca. 800m (2 Runden)
Jugend M/W U16 2011+2012
Jugend M/W U18 2009+2010
Strecke
- Start und Ziel befinden sich auf dem Platz Verneuil-sur-Seine (vor dem Bürgerzentrum).
- Der Streckenplan ist hier zu finden: Strecke Ortskernlauf Link folgt
Startnummernausgabe
- Ab 14:30 Uhr am Medienschiff / Marktplatz (siehe Lageplan auf Strecke Stadtlauf) Link folgt
Ergebnisse & Siegerehrung
- Die Siegerehrung findet um 17.45 Uhr auf der Bühne am Marktplatz statt.
- In allen Läufen erhalten die schnellsten 3 jeder Altersklasse einen Pokal & eine Urkunde. Alle Teilnehmer erhalten eine Erinnerungsmedaille.
- Die Ergebnisse samt Urkunde zum Ausdrucken findet ihr hier Ergebnisübersicht Link folgt
- Es werden keine Preise nachgesendet.
Duschen und Umkleiden
- Wir können leider keine Duschen und Umkleiden in der Nähe von Start und Ziel zur Verfügung stellen. Lediglich die Sanitäranlagen des Bürgerzentrum könnenm genutzt werden.
Sponsoren
- Wir danken ganz herzlich unseren Sponsoren. Ohne diese Unterstützung könnten wir den Ortskernlauf nicht für euch veranstalten.
Haftungsausschluss und Datenschutz
Datenerhebung und Datenverwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BDSG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Internet, sozialen Medien (Instagram, Facebook usw.), Printmedien, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Ergebnislisten sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Daten zu diesem Zweck ein. (5) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einwilligung gemäß den obigen Absätzen von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu erklären.
(6) Ist der Teilnehmer mit der Speicherung, Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gemäß den o.a. Absätzen nicht einverstanden, muss er dies auf dem Anmeldevordruck entsprechend vermerken.
Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt.







