Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Ab dem 2. November sind wir leider wieder zu weitreichenden Schließungen gezwungen. Diese Maßnahmen sind vorerst gültig bis zum 30. November 2020.
Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, gelten ab Montag dem 2. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW: