Erneut wurden die Corona-Auflagen des Landes Hessen überarbeitet. Offensichtlich gibt es in unserer Landesregierung starke Unsicherheiten, um nicht zu sagen Unkenntnis, wie man mit der aktuellen Situation umgehen soll, anders lässt sich eine dritte Version innerhalb einer Woche nicht erklären. Im Folgenden nun die ab dem 6. November gültigen Rehgelungen:
Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020 und den Erlass des HMdIS vom 6.November, gelten ab Freitag dem 6. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:
Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30. November 2020.
Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung heute Mittag bleiben die Anlagen der SGW bis einschließlich 8.November geschlossen.
Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an die Geschäftsstelle.