News/Nachrichten (2019 - heute)

Situation aufgrund der Maßnahmen gem. Infektionsschutzgesetz ab 24.April 2021

Willkommen 25.04.2021

Ab dem 24. April gelten aufgrund der neuen Maßnahmen gem. Infektionsschutzgesetz und einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von > 100 im Landkreis Darmstadt-Dieburg folgende Regelungen:

  • Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres: Es ist lediglich kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands möglich.
  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Was bedeute dies konkret für die Aktivitäten bei der SGW:

Für Erwachsene oder Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres (ab dem 14. Geburtstag) ist die Ausübung von Sport nur noch mit max. 2 Personen möglich.

  • Das bedeutet 1 Sportler und 1 Trainer (Einzeltraining) oder 2 Sportler dürfen gemeinsam Sport machen
  • Betroffen sind hierdurch auf unseren eigenen Anlagen u.a. Tennis, Badminton, Squash, Tanzen.
  • Training von 2 oder mehr Personen plus Trainer ist explizit nicht möglich.
  • Beim Einzeltraining ist kein Infektionstest des Trainers gefordert.

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bis zum 14. Geburtstag) dürfen kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben.

  • Sport innerhalb vom Gebäuden ist in solchen Kleingruppen nicht möglich.
  • Anleitungspersonen müssen den geforderten negativen Infektionstest vorweisen können.
  • Eine Impfung der Anleitungsperson entbindet nicht von der Testpflicht.
  • Als gültiger Test zählen Tests, die durch neutrale Testcenter bestätigt wurden (also keine Selbsttests). Diese Tests müssen nicht extra für den Sportbetrieb durchgeführt worden sein, auch vorhandene Test (z.B. für die Schule, den Arbeitgeber, Einkaufsaktivitäten, Friseurbesuch etc) , die den Anforderungen genügen (Alter, Nachweisbarkeit, Neutrale Teststelle), sind gültig

Sonstiges

  • Die Ausnahmen für Leistungssportgruppen (Jugend) sind vorerst aufgehoben. Die Ausnahmen für Leistungssport (Senioren) gelten weiter.
  • Das Fitnessstudio ist geschlossen.
  • Ab sofort sind die zugelassenen Ausnahmen für Zuschauer (eine erziehungsberechtigte Person pro Jugendspieler*in beim Tennis) aufgehoben.

Diese Regeln sind vorerst ohne Zeitbefristung gültig und werden erst nach einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an mindestens 5 aufeinander folgenden Werktagen wieder aufgehoben.


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