News/Nachrichten (2019 - heute)

Ende der Bundes-Notbremse am 17.Mai 2021

Willkommen 16.05.2021

Die gute Nachricht ist, die Inzidenzwerte sind so niedrig, das es kurzfristig zu Lockerungen kommt. Die schlechte Nachricht ist das das Regelwerk sehr kompliziert ist.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fällt ab dem 17.Mai 2021 nicht mehr unter die Regelungen der Bundes-Notbremse, sondern unter die Regelungen der Stufe 1 der geänderten Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (gültig ab 17.Mai 2021).

Das bedeutet für den Sport:

  • Der Freizeit- und Amateursport ist auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme Schwimmbäder) möglich unter Einhaltung der Kontaktregeln
  • Kontaktregeln: Sport von Personen über 14 Jahre nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter möglichst elektronisch zu erfassen.
  • Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14) ist unabhängig von der Personenzahl möglich (auf Außenanlagen)
  • Individualtermine Fitnessstudios sind unter strengen Hygienevorgaben möglich (Kontaktdatenerfassung, möglichst elektronisch; tagesaktueller Negativtest), das SGW Studio öffnet wieder am 18.Mai 2021
  • Außenveranstaltung sind mit bis zu 100 Personen möglich (Auflage: Festhalten der Kontaktdaten, tagesaktueller Negativtest)
  • Zuschauer sind nur zugelassen sofern Besucherinnen und Besucher nur alleine oder in nach den Kontaktregeln zulässigen Gruppen eingelassen werden; einzelne Besucherinnen und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten. Der Veranstaler ist für die Einh altung der Abstände verantwortlich.

Über die Wiederaufnahme von Abteilungsangeboten informieren Euch die Abteilungen direkt.


Geimpfte / Genesene/ Tests

  • Als Tests im Sinne der aktuellen Regelungen gelten:
    • Bescheinigter Molekularbiologischer Test (PCR Test)
    • Bescheinigter Antigen-Schnelltest
    • Bescheinigung eines im Rahmen einer Beschäftigung (z.B. als Lehrer) durchgeführten Selbsttest
    • Unter Aufsicht vor Ort durchgeführter Schnelltest
  • Testungen dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen
  • Genesene (Nachweis) und Geimpfte (2 Impfung vor mind. 14 Tagen) fallen nicht unter die Mengenbeschränkungen der o.g. Kontaktbeschränkungen. Dort wo eine Testpflicht herrscht sind sie negativ Getesteten gleichgestellt
  • Auch für Geimpfte / Genesene / Getestete gelten nach wie vor die Pflicht zum Mund-Nasenschutz und die Einhaltung des Abstandsgebotes


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