Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das beinhaltet auch die „Hotspot-Regelung“. Diese greift ab dem 12. Januar auch im Landkreis-Darmstadt-Dieburg und damit auch bei uns, da der Landkreis seit heute an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Infektions-Inzidenz von über 350 liegt. Hier die neuen Regelungen, die ab dem 12.Januar gelten:
Sportler
Sport im öffentlichen Raum
Testnachweise
Zuschauer
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt