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Entfall der Auflagen und Einschränkungen ab 2.April 2022

Aktuelles 01.04.2022

Mit Wirkung zum 02. April wurden die bisher üblichen Coronavirus-Schutzverordnungen außer Kraft gesetzt. An deren Stelle tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.

In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher öffentlichen und privaten Institutionen, u.a. auch  Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Wir haben uns trotz der immer noch hohen Infektionszahlen dagegen entschieden, für den Vereinsbetrieb härtere Konzepte zu verabschieden. Die Gründe hierfür sind:

  • Fast überall wird die CoBaSchuV ohne weitere Einschränkungen umgesetzt. Das heisst selbst wenn wir von unserem Hausrecht Gebrach machen und härtere Regelungen verabschieden, bleibt das individuelle Infektionsrisiko aufgrund der sonstigen Lockerungen unverändert.
  • Angesichts des Jahreszeitenwechsel gehen die Vorhersagen davon aus, das der Gipfel der Infektionswelle erreicht ist und das Risiko mit zunehmend besserem Wetter nachlässt.
  • Einzelnen Abteilungen, Kursen, Gruppen bleibt es unbenommen, sich auf Regelungen zum Infektionsschutz (z.B. Abstände, Masken) zu einigen bzw. diese zu verabschieden.

Wir appellieren an alle, sich individuell weiterhin coronagerecht zu verhalten (Abstände, Hygiene). Sofern es absehbar zu erhöhten Ansteckungsrisiken kommt (z.B. bei Veranstaltungen in Innenräumen mit vielen Teilnehmern) appellieren wir an die Ausrichter (Abteilungen etc.), entsprechende Massnahmen für diese Situationen zu ergreifen und durchzusetzen.

Bitte beachtet: Verbindlichen Hygienekonzepten durch Verbände habe noch wir vor Gültigkeit, sofern sie nicht aufgehoben wurden. Individuelle Anordnungen der Kreise und Kommunen, die über den 2. April hinaus in Kraft bleiben, sind auch weiterhin Folge zu leisten. Für Weiterstadt und den Landkreisen Darmstadt-Dieburg ist uns nichts bekannt. Die Regelungen können sich in anderen Kommunen, Landkreisen oder Bundesländern aber unterscheiden.


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